Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese AGB gelten für alle Leistungen der Validag Solutions Ltd., Agias Zonis 60, Karaolis Imperial Court, Office 1002, 3090 Limassol, Zypern (nachfolgend „Anbieter“) über die Website arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Arbeitgeber, Selbstständige, juristische Personen), nicht an Verbraucher.
§ 2 Leistungsgegenstand
(1) Geprüfte Gefährdungsbeurteilung mit Arbeitsschutzmappe: Erstellung einer strukturierten, KI-gestützten Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG auf Grundlage der vom Kunden im Fragebogen gemachten Angaben, anschließend fachkundige Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit im Verhältnis zu den Angaben des Kunden (ohne Betriebsbegehung) durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG) mit dokumentiertem Prüfvermerk. Zum Leistungsumfang gehören ferner die Arbeitsschutzmappe und ein vorbereitetes Gefahrstoffverzeichnis.
(2) Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der abrechenbaren Betrachtungseinheiten der erstellten Gefährdungsbeurteilung, nicht nach der Zahl der vom Kunden angegebenen Arbeitsbereiche. Nicht jeder angegebene Arbeitsbereich führt zu einer eigenen Betrachtungseinheit; die betriebsübergreifende Einheit bleibt außer Ansatz, weil sie bei jedem Betrieb entsteht. Der jeweils gültige Preis wird vor Vertragsschluss angezeigt. Ab acht angegebenen Arbeitsbereichen wird kein Preis automatisch ermittelt; der Anbieter nimmt Rücksprache und unterbreitet ein Angebot.
(3) Nicht Leistungsgegenstand sind: sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG / DGUV Vorschrift 2, die Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit für den Betrieb des Kunden, Betriebsbegehungen, Messungen oder sonstige Vor-Ort-Leistungen, die Beurteilung des technischen Zustands von Arbeitsmitteln, Anlagen und Räumen sowie deren Prüfung durch eine befähigte Person nach Betriebssicherheitsverordnung, behördliche oder amtliche Zertifikate sowie Rechtsberatung.
(4) Der Anbieter schuldet die sorgfältige Erbringung der beschriebenen Leistung (Beschaffenheitsvereinbarung), nicht einen bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolg. Eine Garantie der „Rechtssicherheit“ wird nicht übernommen.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Leistung wird ausschließlich auf Grundlage der Kundenangaben erbracht. Der Kunde sichert zu, dass seine Angaben richtig und vollständig sind, und teilt Änderungen unverzüglich mit.
(2) Die Verantwortung für die Arbeitsbedingungen, die Richtigkeit der Angaben, die Umsetzung der Maßnahmen und die Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung verbleibt beim Kunden als Arbeitgeber (§§ 3, 5, 6 ArbSchG).
(3) Der Kunde geht die gelieferte Beurteilung an den Arbeitsplätzen durch und prüft sie auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit; er streicht, was in seinem Betrieb nicht vorkommt, und ergänzt, was fehlt. Dieser Abgleich ist Teil der ihm nach § 3 ArbSchG obliegenden Verantwortung. Er ist zugleich die Bedingung, unter der fragebogen- und katalogbasierte Arbeitshilfen für die Gefährdungsbeurteilung vorgesehen sind, und vom Anbieter ohne Begehung nicht zu leisten. Der Kunde hält Datum und ausführende Person im Dokument fest.
(4) Bleibt der Kunde bei diesem Abgleich unsicher, ob alle Gefährdungen erfasst sind — etwa weil der Betrieb unübersichtlich ist, Arbeitsbereiche häufig wechseln oder Umstände vorliegen, nach denen der Fragebogen nicht gefragt hat —, zieht er eine fachkundige Person vor Ort hinzu.
§ 4 Prüfumfang und Ausschlüsse
(1) Bestimmte Sachverhalte erfordern eine gesonderte fachkundige Beurteilung vor Ort, eine Messung oder eine besondere, förmlich nachzuweisende Qualifikation. Sie sind vom Prüfvermerk ausgenommen. Das sind: Tätigkeiten mit Asbest oder mit alter Mineralwolle; explosionsgefährdete Bereiche, für die ein Explosionsschutzdokument zu erstellen ist; Tätigkeiten mit Stoffen, die auch ohne Luft explosionsfähig sind; krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Stoffe; Begasungen sowie die Verwendung derjenigen Biozid-Produkte, für die die Gefahrstoffverordnung eine Sachkunde oder eine behördliche Erlaubnis verlangt; Lärm- oder Vibrationsexpositionen, die einen Auslösewert erreichen oder überschreiten; ionisierende Strahlung; Tätigkeiten mit Biostoffen der Schutzstufe 2 oder höher; überwachungsbedürftige Anlagen, Krane und Druckanlagen; Arbeiten unter Spannung und Arbeiten im Hochspannungsbereich; die Verwendung persönlicher Absturzschutzausrüstung als Regelmaßnahme sowie Gerüstbau; Arbeiten an oder über Behältern, Silos, Gruben, Becken oder offenen Wasserflächen mit der Gefahr des Hineinfallens oder Versinkens; Baustellen mit mehreren Arbeitgebern; sowie Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.
(2) Ausgenommen ist ferner jede Beurteilung, die eine Messung, eine Probenahme oder eine sonstige Ermittlung vor Ort voraussetzt, insbesondere Arbeitsplatzmessungen von Gefahrstoffen, Lärm- und Vibrationsmessungen sowie Messungen des Raumklimas, der Beleuchtung und der Raumakustik. Ebenfalls ausgenommen sind die in § 2 Absatz 3 genannten Leistungen, insbesondere die Beurteilung des technischen Zustands von Arbeitsmitteln, Anlagen und Räumen sowie deren Prüfung durch eine befähigte Person.
(3) Welche dieser Ausschlüsse im Einzelfall greifen, ergibt sich aus den Angaben des Kunden und wird im gelieferten Dokument namentlich gekennzeichnet. Maßgeblich ist die Kennzeichnung im Dokument; die dort gekennzeichneten Ausschlüsse sind Vertragsbestandteil.
(4) Ausschlüsse werden im Dokument klar gekennzeichnet, verbunden mit dem Hinweis, sich an einen sicherheitstechnischen Dienst in der Region oder die zuständige Berufsgenossenschaft zu wenden.
§ 5 Lieferung, Fristen, Rückfragen
(1) Der Entwurf wird nach Fertigstellung digital bereitgestellt. Die fachkundige Prüfung erfolgt in der Regel innerhalb von 1–3 Werktagen nach Zahlungseingang.
(2) Sind Rückfragen an den Kunden erforderlich, verlängern sich Fristen um die Dauer bis zur Beantwortung.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Preisseite ausgewiesenen Preise (netto).
(2) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Für Unternehmer mit gültiger USt-IdNr. in anderen EU-Mitgliedstaaten kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung; in diesem Fall wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(3) Legt der Kunde keine gültige USt-IdNr. vor, wird der Rechnung die zypriotische Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzugerechnet. Der zu zahlende Gesamtbetrag wird vor Abschluss der Bestellung angezeigt.
§ 7 Nutzungsrechte
Der Kunde erhält an den erstellten Dokumenten ein einfaches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für interne betriebliche Zwecke, einschließlich der Vorlage gegenüber Behörden und Unfallversicherungsträgern.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden beruhen, ist ausgeschlossen.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Soweit Dritte in den Schutzbereich dieses Vertrags einbezogen sind, insbesondere Beschäftigte des Kunden, gelten ihnen gegenüber dieselben Haftungsbeschränkungen wie gegenüber dem Kunden (§ 334 BGB). Der Schutzbereich reicht nicht weiter als der in § 2 beschriebene Leistungsumfang; er erfasst insbesondere nicht die nach § 4 ausgenommenen Sachverhalte und nicht den technischen Zustand von Arbeitsmitteln, Anlagen und Räumen.
(6) Die Regelungen dieses Paragrafen lassen die Haftung nach Absatz 1 unberührt.
(7) Schadensersatzansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Republik Zypern unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Bestimmungen des Rechts am Sitz des Kunden bleiben unberührt.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Limassol, Zypern, soweit gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
