Regelwerk geprüft · Rechtsstand: 06.09.2026Fachlich verantwortet von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)
Arbeitsschutz ohne Umwege

Was Ihr Kleinbetrieb wirklich tun muss, und was nicht.

Alle Pflichten für Betriebe bis 20 Beschäftigte, in normalem Deutsch erklärt und klar sortiert: was Pflicht ist, was nur bei bestimmten Anlässen gilt und was Sie sich sparen können. Kein Fachchinesisch, keine Panikmache.

Herr Räder, Sicherheitsingenieur und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Herr RäderSicherheitsingenieur · Fachkraft für Arbeitssicherheit (§ 7 ASiG)

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Einmal durch den Betrieb gehen, den Rest machen wir

Der Fragebogen dauert etwa 15 Minuten. Füllen Sie ihn im Betrieb aus statt am Schreibtisch, und nehmen Sie sich bei den freien Feldern Zeit: Was Sie dort schreiben, steht später in Ihrer Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Wir bauen daraus die Mappe, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit prüft und zeichnet ab.

  • 15 Minuten, am besten beim Rundgang
  • Ohne Termin, ohne Berater im Haus
  • In 1 bis 3 Werktagen zurück
  • PDF in DIN A4 zum Abheften, kein Versand auf Papier
Musterbeispiel

Damit Sie sehen, welche Punkte Ihre Mappe enthält. Die Seiten stammen aus einem Gastronomiebetrieb und sind auf jeder Seite als Muster gekennzeichnet. Ihre Mappe entsteht aus Ihren eigenen Angaben: Ihr Betriebsname, Ihre Arbeitsbereiche, Ihre Arbeitsmittel und Ihre Gefahrstoffe stehen darin, nicht die eines Musterbetriebs. Fahren Sie mit der Maus über den Ordner, dann klappt er auf und Sie können durchblättern.

Zum Öffnen darüberfahren oder antippen

Register 0 · Deckblatt und Übersicht

Erste Seiten der Mappe

Deckblatt der Mappe

Von uns erstelltSeite 1 von 26

Die Gefährdungsbeurteilung ist der Schlüssel zu allem anderen.

Unterweisung, Betreuungsumfang, Prüffristen, Mutterschutz: fast jede weitere Pflicht leitet sich aus ihr ab. Deshalb liefern wir nicht nur die Beurteilung, sondern die Arbeitsschutzmappe darum herum, mit den Registern für alles Weitere.

  • Pflicht für jeden Betrieb ab dem ersten Beschäftigten (§ 5 ArbSchG)
  • Wird bei jeder BG-Kontrolle und nach jedem Arbeitsunfall zuerst angefragt
  • Sie füllen etwa 15 Minuten einen Fragebogen aus und bekommen Ihre Mappe zurück: die geprüfte Beurteilung, das vorbereitete Gefahrstoffverzeichnis und Vorlagen für die übrigen Register
Ehrlich gesagt: Sie dürfen die Gefährdungsbeurteilung selbst erstellen, das Gesetz verlangt aber Fachkunde. Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bringt genau diese Fachkunde mit und dokumentiert sie mit Name, Qualifikation und Prüfvermerk.
Gefährdungsbeurteilung erstellen
Fachkundlicher Prüfvermerk
Persönlich geprüft und abgezeichnet, mit Name und Qualifikation im Dokument
Die ganze Mappe, bis 5 Arbeitsbereiche
Beurteilung mit Prüfvermerk, Gefahrstoffverzeichnis, Betriebsanweisungen, Vorlagen
199
jeder weitere Arbeitsbereich+39
Netto. Prüfung auf Basis Ihrer Angaben, ohne Betriebsbegehung, und gesetzlich nicht vorgeschrieben. Ersetzt keine Betreuung nach ASiG/DGUV V2. Diese ist für Betriebe bis 20 ohnehin nur eine leichte, anlassbezogene Form.

Die 6 Grundpflichten jedes Kleinbetriebs

Egal ob 1 oder 20 Beschäftigte, diese Themen verlangt der Gesetzgeber von jedem Betrieb. Eines davon ist die Grundlage für alle anderen.

Aufschreiben, was schiefgehen kann

Die Gefährdungsbeurteilung: einmal systematisch durchgehen, was in Ihrem Betrieb passieren kann, was Sie dagegen tun und wie Sie es festhalten. Das Gesetz verlangt dafür Fachkunde. Die dürfen Sie einkaufen.

Pflicht ab 1 Beschäftigten · § 5 ArbSchG

Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft

Jeder Betrieb braucht beide, bis 20 Beschäftigte aber nur, wenn es einen Anlass gibt. Keine festen Stundenkontingente, keine verpflichtende Begehung nach Kalender.

Pflicht ab 1 Beschäftigten · leichte Form

Beschäftigte unterweisen

Einmal im Jahr mit allen durchsprechen, worauf zu achten ist, dazu bei Neueinstellung und wenn sich etwas ändert. Kurz unterschreiben lassen, fertig.

Pflicht · jährlich

Erste Hilfe und Notfall

Jemand ist als Ersthelfer ausgebildet, der Verbandkasten ist vollständig, die Fluchtwege sind frei. Das Erste, wonach bei einer Besichtigung geschaut wird.

Pflicht ab 1 Beschäftigten

Putzmittel, Farben, Chemie

Sobald Sie so etwas verwenden, brauchen Sie eine Liste davon und passende Schutzmaßnahmen. Betrifft die Werkstatt genauso wie den Friseursalon und die Küche.

Sobald es zutrifft

Azubis, Schwangere, Alleinarbeit

Für diese drei Gruppen gelten eigene Regeln, auch im kleinsten Betrieb. Das wird oft übersehen, weil niemand danach fragt.

Sobald es zutrifft
Keine Sorge, das ist weniger als es klingt. Der eine echte Muss-Punkt ab dem ersten Beschäftigten ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Betreuung durch Betriebsarzt und Fachkraft ist für Betriebe bis 20 Beschäftigte nur eine leichte, anlassbezogene Form ohne feste Einsatzzeiten. Grundbetreuung mit festen Zeiten und Arbeitsschutzausschuss kommen erst ab 21 dazu. In 60 Sekunden sehen, was für Sie gilt →

Einstiege nach Situation

Sie suchen keine Theorie, sondern haben ein konkretes Anliegen? Hier entlang.

Dringend

„Die BG hat sich angekündigt“

Was bei einer Besichtigung geprüft wird, und welche Unterlagen Sie in welcher Reihenfolge bereitlegen sollten.

Pflichten-Überblick ansehen
Diese Woche

„Ich habe Post von der BG bekommen“

Fragebogen zur Betreuungsform, Aufforderung zur GBU, Beitragsbescheid: was welches Schreiben bedeutet.

Betreuungsform verstehen
In Ruhe

„Ich will es einmal richtig aufsetzen“

Der komplette Arbeitsschutz-Grundaufbau für Ihren Betrieb, beginnend mit der Gefährdungsbeurteilung.

Richtig anfangen
Unser Regelwerk ist aktuell.Letzte Prüfung: 06.09.2026Zuletzt eingearbeitet: GefStoffV § 6 Abs. 11 und TRGS 400 Nr. 4.1 (Fachkunde bei Gefahrstoffen), ASR A2.3 (Fluchtweglängen, erhöhte Brandgefährdung in Küchen), DGUV Vorschrift 1 § 4 Abs. 1 und § 8 Abs. 2 (Unterweisung, Alleinarbeit), DGUV Regel 110-003 (Küchenbetriebe), DGUV Regel 108-601 (Einzelhandel), DGUV Regel 102-602 (Kindertageseinrichtungen), BGW 04-05-030, 04-05-080, 04-05-090 und 04-05-130 (Praxen, Kosmetik, Friseurhandwerk, Kita), TRBA 462 Einstufungsliste (Ausgabe 2026), LärmVibrationsArbSchV § 5 (Fachkunde bei Lärm und Vibration), TRGS 528 (Schweißtechnische Arbeiten), TRBS 3145/TRGS 745 (Druckgasbehälter), DGUV Vorschriften 52, 54 und 70 (Krane, Winden, Fahrzeuge), DGUV Regel 115-401 (Bürobetriebe, Ausgabe Januar 2026), ASR A3.7 (Lärm, Raumakustik), TROS IOS Teil Allgemeines und 1 bis 3 (inkohärente optische Strahlung), TRBS 2141 (Dampf und Druck, Änderung 2026), TRBS 2121 Teil 2 (Leitern), TRGS 553 (Holzstaub, Fassung 2025), TRGS 910 (krebserzeugende Gefahrstoffe, Fassung 2026), TRGS 720 und 800 (Explosionsschutz, Brandschutzmaßnahmen), DGUV Regel 100-001 (Grundsätze der Prävention, Juni 2025), DGUV Information 205-023 (Brandschutzhelfer)