Vom Fragebogen zur fertigen Gefährdungsbeurteilung
1Fragebogen ausfüllen (etwa 15 Minuten)
Branche, Beschäftigtenzahl, Arbeitsbereiche, Maschinen, Gefahrstoffe, besondere Personengruppen, dazu ein Block ehrlicher Fragen zu Sachverhalten, die vor Ort beurteilt werden müssen. Tipp: Legen Sie vorher eine kurze Liste Ihrer Geräte und Arbeitsstoffe bereit, dann geht es flüssig.
2Strukturierter Entwurf entsteht
Aus Ihren Angaben entsteht ein systematischer Entwurf entlang der 11 Gefährdungsfaktoren der GDA-Leitlinie, je Bereich, mit Maßnahmenvorschlägen in der gesetzlich vorgesehenen Reihenfolge. Auch was nicht relevant ist, wird dokumentiert: Vollständigkeit ist Teil der Qualität.
3Eine Fachkraft prüft persönlich
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sieht sich Ihre Beurteilung an: auf Plausibilität, auf Vollständigkeit und darauf, ob sie zu dem passt, was Sie über Ihren Betrieb angegeben haben. In der Regel innerhalb von 1 bis 3 Werktagen. Gibt es Rückfragen, melden wir uns. Diese Prüfung gehört bei uns immer dazu; eine ungeprüfte Fassung bieten wir nicht an, weil sie bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die Fachkunde nach TRGS 400 nicht ersetzen könnte.
4Dokumente erhalten
Excel-Arbeitsdatei zum Weiterpflegen und PDF, dazu der fachkundliche Prüfvermerk mit Name, Qualifikation, Prüfdatum und Dokument-Kennung: Ihr dokumentierter Nachweis, dass eine qualifizierte Fachkraft mitgewirkt hat. Dazu die Arbeitsschutzmappe mit den Registern für Ihre übrigen Unterlagen und das vorbereitete Gefahrstoffverzeichnis.
5Damit arbeiten und fortschreiben
Die GBU ist ein Arbeitsdokument: Setzen Sie die Maßnahmen um, prüfen Sie die Wirksamkeit und schreiben Sie die Beurteilung fort, wenn sich etwas ändert: neue Geräte, neue Tätigkeiten, ein Unfall, neue Rechtslage. Anlassbezogen, nicht nach starrem Kalender.
Ehrliche Grenzen: Wann Online nicht reicht
Manche Sachverhalte lassen sich ohne Betriebsbegehung oder Messung nicht fachkundig beurteilen. Wir fragen sie im Fragebogen offen ab und gehen so damit um:
Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten
Ab 21 Beschäftigten sieht die DGUV Vorschrift 2 eine Betreuungsform mit Arbeitsplatzbegehungen vor. Ein reiner Online-Dienst wäre hier nicht seriös. Wir verkaufen Ihnen dann bewusst nichts und nennen den richtigen Weg.
Vor-Ort-Sachverhalte
Asbest, Explosionsschutz, messpflichtiger Lärm, Arbeiten unter Spannung und Ähnliches: Diese Bereiche werden im Entwurf, soweit möglich, mit beurteilt, sind aber von der fachkundigen Prüfung ausgenommen und im Dokument klar gekennzeichnet, mit Hinweis auf sicherheitstechnische Dienste vor Ort oder Ihre Berufsgenossenschaft.
