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Die ersten 5 Schritte im Arbeitsschutz
Für Betriebe mit 1–20 Beschäftigten · Betrieb:
| ☐ | 1. Gefährdungsbeurteilung erstellen und dokumentieren Das Fundament (§ 5 ArbSchG, Pflicht ab dem 1. Beschäftigten): Gefährdungen je Arbeitsbereich ermitteln, bewerten, Maßnahmen festlegen — und schriftlich festhalten. Fast alle weiteren Punkte leiten sich hieraus ab. |
| ☐ | 2. Betreuung organisieren Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung regeln (ASiG). Bis 20 Beschäftigte ist die vereinfachte Form nach DGUV Vorschrift 2, Anlage 1 möglich — Ihre Berufsgenossenschaft nennt die Wege. |
| ☐ | 3. Erste Hilfe sicherstellen Ersthelfer benennen (Ausbildung über die BG), Verbandkasten bereitstellen und prüfen, Erste-Hilfe-Aushang anbringen, Verbandbuch führen (§ 10 ArbSchG). |
| ☐ | 4. Unterweisung durchführen und dokumentieren Alle Beschäftigten vor Tätigkeitsaufnahme und danach regelmäßig unterweisen — auf Basis der Gefährdungsbeurteilung, mit unterschriebenem Nachweis (§ 12 ArbSchG). |
| ☐ | 5. Laufende Pflichten im Blick behalten Arbeitsmittel regelmäßig prüfen (BetrSichV), arbeitsmedizinische Vorsorge organisieren (ArbMedVV), besondere Personengruppen beachten (MuSchG, JArbSchG) — und die GBU fortschreiben, wenn sich etwas ändert. |
Der rote Faden: Beginnen Sie mit Schritt 1 — die Gefährdungsbeurteilung bestimmt, was die Schritte 2 bis 5 für Ihren Betrieb konkret bedeuten.
Vorlage: arbeitssicherheit-kleinbetrieb.de · Fachlich verantwortet von Lukas Räder, Sicherheitsingenieur, FaSi (§ 7 ASiG) · Ersetzt keine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung.