Wie gehe ich für die Gefährdungsbeurteilung durch meine Kita?
Mit einer Checkliste, die den Bereichen Ihrer Einrichtung folgt und die Werte aus der DGUV Branchenregel 102-602 mitbringt. Eine Gefährdungsbeurteilung darf mit einer Katalog-Arbeitshilfe entstehen — sie ist aber vor Ort auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit zu prüfen, und genau dafür ist der Rundgang da.
Der Rundgang ist der Teil, den man am leichtesten weglässt und am schwersten ersetzt. Eine Vorlage kennt Ihre Branche, aber nicht Ihr Haus — ob der Wickeltisch eine Aufstiegshilfe hat, ob der Gruppenraum hallt und ob die Reinigungsmittel wirklich für Kinder unerreichbar stehen, sieht nur, wer hinschaut.
Die fünf Punkte, an denen es am häufigsten hakt
Wenn Sie nur fünf Minuten haben, prüfen Sie diese. Sie sind alle in der Branchenregel belegt und alle mit überschaubarem Aufwand abzustellen.
- Der Wickeltisch ohne Aufstiegshilfe. Die am leichtesten abstellbare Hebelast der ganzen Branche. Ist der Tisch nicht höhenverstellbar, muss eine Aufstiegshilfe vorhanden sein, über die die Kinder selbst hinaufsteigen — und sie muss gegen unerlaubtes Besteigen gesichert sein.
- Nur Kinderstühle im Gruppenraum. Wer stundenlang auf Kinderhöhe sitzt, braucht einen Stuhl, der das mitmacht. Ergonomisches Mobiliar für die Fachkräfte ist die technische Antwort; eine Rückenschule ist es nicht.
- Ersthelfende nach der falschen Regel gezählt. Im normalen Betrieb genügt eine Person bei 2 bis 20 Anwesenden. In der Kita ist mindestens eine je Kindergruppe gefordert. Drei Gruppen, ein Ersthelfer — das reicht nicht.
- Die Sprühflasche am Wickelplatz. Desinfektionsmittel auf Wickelunterlagen soll nicht gesprüht werden, weil dabei Aerosole entstehen, die eingeatmet werden. Schaum oder Tücher sind der Ersatz, und er kostet nichts.
- Die Evakuierung, die nie geübt wurde. In einem Büro verlassen Erwachsene das Gebäude selbst. Hier muss jedes Kind geführt oder getragen werden — und das funktioniert nur, wenn es geübt ist.
Warum der Rundgang die Vorlage erst gültig macht
Eine Gefährdungsbeurteilung darf auf einer Arbeitshilfe aufbauen; das ist ausdrücklich zulässig und in kleinen Betrieben der Normalfall. Die Auflage dazu lautet aber, die Arbeitshilfe vor Ort auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Ohne diesen Schritt beurteilen Sie nicht Ihren Betrieb, sondern einen typischen — und § 5 ArbSchG verlangt die Beurteilung der tatsächlichen Gefährdungen.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Streichen Sie, was bei Ihnen nicht vorkommt — eine Einrichtung ohne eigene Küche braucht den Küchenblock nicht. Zweitens, und das ist der wichtigere Teil: Ergänzen Sie, was in keiner Vorlage steht. Die Treppe zum Dachgeschoss, der Bollerwagen, der über den Kies muss, der Gruppenraum im Container. Das findet nur, wer hindurchgeht.
Was auf der Liste bewusst fehlt
Zahlen ohne Quelle. Jeder Wert auf dem Bogen steht so in der DGUV Regel 102-602 — die Rutschhemmungsgruppen je Raum, die Beleuchtungsstärken, die Raumtemperaturen, die Maße am Wickelplatz. Wo die Branchenregel keine Zahl nennt, nennt der Bogen auch keine. Das betrifft vor allem den Lärm: Es steht kein Dezibelwert darauf und keine Nachhallzeit, weil beides ohne Messung nicht zu belegen ist.
Prüffristen. Der Bogen fragt, ob die Prüfung der elektrischen Geräte aktuell ist, aber er nennt keine Frist. Prüffristen sind ein Ergebnis Ihrer Beurteilung und hängen von Einsatzbedingungen ab, die nur Ihr Betrieb kennt. Eine gedruckte Zahl wäre bequem und falsch.
Häufige Fragen dazu
Muss ich für die Gefährdungsbeurteilung überhaupt durch die Einrichtung gehen?
Kein Regelwerk verlangt eine förmliche Begehung, damit eine Gefährdungsbeurteilung entstehen darf. Die DGUV-Handlungshilfe erlaubt Katalog-Arbeitshilfen ausdrücklich — allerdings mit der Auflage, sie vor Ort auf Anwendbarkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Genau das ist dieser Rundgang: keine förmliche Begehung mit Protokollpflicht, aber der Blick, ohne den die Vorlage in der Luft hängt.
Wie lange dauert das?
Für eine zwei- bis dreigruppige Einrichtung etwa eine Stunde, wenn Sie den Bogen mitnehmen und der Reihe nach durchgehen. Der längste Block ist der Wickelbereich, weil dort die meisten Maße stehen. Nehmen Sie ein Maßband mit — die Arbeitshöhe des Wickeltisches und die Aufkantung sind in zwei Minuten geprüft und die beiden Werte, die am häufigsten nicht stimmen.
Wer sollte den Rundgang machen?
Am besten die Einrichtungsleitung gemeinsam mit einer Fachkraft aus dem Team, die täglich mit den Kindern arbeitet. Der Grund ist nicht Beteiligung um ihrer selbst willen: Ob eine Fachkraft täglich zwanzigmal ein Kind hochhebt oder ob die Kinder selbst hinaufsteigen, weiß nur, wer es tut. Die Branchenregel empfiehlt ausdrücklich, die Beschäftigten in solche Überlegungen einzubeziehen.
Warum steht kein Lärmwert auf der Checkliste?
Weil wir ihn nicht seriös angeben können. Ob die Auslösewerte der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung im Gruppenraum erreicht werden, lässt sich nur durch Messung feststellen, und Messungen dürfen nach § 4 dieser Verordnung nur fachkundige Personen durchführen. Was auf der Liste steht, sind die Maßnahmen, die ohne Messung belastbar sind: Raumakustik, Verlagerung lauter Angebote, Ruheräume, Ruhezeichen, Filzgleiter.
Deckt der Bogen auch die Sicherheit der Kinder ab?
Nein, und das ist Absicht. Die DGUV Regel 102-602 verlangt in Kindertageseinrichtungen zwei Beurteilungen: eine für die tätigen Erwachsenen und eine für die betreuten Kinder. Dieser Bogen betrifft die erste. Kindbezogene Anforderungen — Umwehrungshöhen, lichte Weiten an Treppen, Kantenradien, Fangstellen, Oberflächentemperaturen — stehen nur dort auf der Liste, wo dieselbe Maßnahme zugleich die Fachkraft entlastet, etwa bei der Aufstiegshilfe. Für den Rest ist Ihr Unfallversicherungsträger der richtige Ansprechpartner.
Rechtsgrundlagen und Quellen
- DGUV Regel 102-602 „Branche Kindertageseinrichtung“ (Juli 2019)S. 24 Rutschhemmung je Raum; S. 25 f. Stolperstellen und Türen; S. 27 f. Raumakustik, Beleuchtung (300/500 Lux), Raumtemperaturen (20/24/18 °C), Rückzugsräume; S. 29 f. Brandschutz, Evakuierung, Gefahrstofflagerung, Leitern und Tritte; S. 63 f. Wickelplatz mit Maßen; S. 65 Hautschutz; S. 68 Ersthelfende je Kindergruppe; S. 12 Beurteilung auch für die betreuten Kinder.
- TRBA 500 Nr. 4.2Allgemeine Hygienemaßnahmen als Mindestschutz: leicht zu reinigende Böden und Flächen, geeignete Waschgelegenheiten, vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten, kein Ring- und Armschmuck beim Händereinigen, Aushang eines Hygieneplanes.
- § 10 Abs. 1, § 11 Abs. 2 und Abs. 5, § 13 Abs. 1 MuSchGBeurteilung für jede Tätigkeit im Voraus; Biostoffe der Risikogruppe 2 bis 4 mit Rötelnvirus als Regelbeispiel und Immunschutz als Ausschlussgrund; 5-kg-Schwelle beim regelmäßigen Heben; zwingende Rangfolge Umgestaltung, Arbeitsplatzwechsel, dann erst Ende der Beschäftigung.
- ArbMedVV Anhang Teil 1Feuchtarbeit: Angebotsvorsorge ab 2 Stunden, Pflichtvorsorge ab 4 Stunden täglich. Das Tragen flüssigkeitsdichter Handschuhe zählt wie nasse Hände.
- § 4 LärmVibrationsArbSchVMessungen zur Ermittlung der Lärmexposition dürfen nur fachkundige Personen durchführen — der Grund, warum diese Checkliste keinen Pegel nennt.
Dieser Beitrag erklärt die Rechtslage allgemeinverständlich und ersetzt keine Rechtsberatung und keine Betreuung nach ASiG oder DGUV Vorschrift 2. Inhalte mit KI-Unterstützung erstellt, fachlich verantwortet von der oben genannten Fachkraft für Arbeitssicherheit.

